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Lebensmittel & Nahrungsergänzungsmittel

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Die Zutatenliste lesen

Die Zutatenliste verrät, woraus ein Lebensmittel besteht und in welchem Verhältnis. Sie ist nüchterner als die Vorderseite und deshalb oft aufschlussreicher. Wer die wenigen Regeln dahinter kennt, liest sie in weniger als einer Minute.

Eine Hand hält ein Glas Tomatensauce mit der Rückseite nach vorn in einer Küche; das Etikett ist unscharf.
Die Zutatenliste steht meist auf der Rückseite, oft in kleiner Schrift.

Die Reihenfolge folgt dem Gewicht

Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt, gemessen zum Zeitpunkt der Herstellung. Was vorne steht, ist also mengenmäßig am stärksten vertreten. Zutaten, die weniger als 2 % des fertigen Lebensmittels ausmachen, dürfen am Ende in beliebiger Reihenfolge stehen. Zugesetztes Wasser wird genannt, wenn es mehr als 5 % des Endprodukts ausmacht.

Beispiel einer Tomatensauce: Tomaten (68 %), Tomatenmark, Zwiebeln, Olivenöl (4 %), Zucker, Salz, Basilikum (1 %), Knoblauch.

Tomaten bilden den Hauptanteil. Zucker steht hinter dem Olivenöl, macht also weniger als 4 % aus. Basilikum liegt bei 1 %, Knoblauch darunter.

Wann eine Prozentangabe Pflicht ist

Die Menge einer Zutat muss in Prozent genannt werden, wenn sie in der Bezeichnung vorkommt, wenn sie in Wort oder Bild hervorgehoben wird oder wenn sie für das Lebensmittel typisch ist. Steht auf einem Joghurt groß „Erdbeere“, muss der Erdbeeranteil in der Zutatenliste oder neben der Bezeichnung stehen.

Lesefrage: Passt die Prozentzahl zu dem, was die Vorderseite zeigt? Ein großes Fruchtbild und ein kleiner Fruchtanteil schließen sich rechtlich nicht aus.

Zutaten in Klammern

Besteht eine Zutat selbst aus mehreren Bestandteilen, folgen diese in Klammern, zum Beispiel: Schokoladenstückchen (Zucker, Kakaomasse, Kakaobutter, Emulgator: Lecithine). Für die Reihenfolge zählt das Gewicht der ganzen zusammengesetzten Zutat. Ein Bestandteil in der Klammer kann insgesamt also mehr ausmachen, als seine Position vermuten lässt, wenn er zusätzlich noch an anderer Stelle vorkommt.

Die 14 hervorgehobenen Allergene

Vierzehn Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen in der Zutatenliste hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichung:

  • glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer,
  • Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja,
  • Milch einschließlich Laktose,
  • Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse oder Walnüsse,
  • Sellerie, Senf, Sesam, Lupinen, Weichtiere,
  • Schwefeldioxid und Sulfite in Mengen von mehr als 10 mg je Kilogramm oder Liter.

Bei lose verkauften Lebensmitteln, etwa an der Bäckertheke, muss die Information ebenfalls verfügbar sein, zum Beispiel auf einem Schild oder in einer Mappe.

„Kann Spuren enthalten“

Hinweise wie „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ sind freiwillig. Sie beziehen sich auf eine mögliche unbeabsichtigte Übertragung bei der Herstellung, nicht auf eine Zutat. Ihr Fehlen bedeutet nicht automatisch, dass eine Übertragung ausgeschlossen ist.

Wann es keine Zutatenliste gibt

Keine Zutatenliste brauchen unter anderem frisches, ungeschältes Obst und Gemüse, Lebensmittel aus nur einer Zutat, deren Name der Bezeichnung entspricht, Wasser, das laut Bezeichnung nur mit Kohlensäure versetzt ist, sowie Käse, Butter und Sahne ohne weitere Zutaten außer den üblichen Kulturen, Enzymen und Salz. Auch Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol sind ausgenommen.

Praktisch: Schreiben Sie eine unklare Bezeichnung genau ab. So lässt sie sich später gezielt nachschlagen. Steht eine Funktionsbezeichnung wie „Emulgator“ davor, geht es weiter auf der Seite E-Nummern und Zusatzstoffe. Mehrere süßende Zutaten erklärt die Seite Zucker auf dem Etikett.