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E-Nummern und Zusatzstoffe

E-Nummern wirken auf den ersten Blick wie ein Code. Tatsächlich sind sie nur eine Kurzschreibweise für Zusatzstoffe, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Das „E“ steht für Europa. Wichtiger als die Nummer selbst ist das Wort, das davor steht.

So stehen Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Ein Zusatzstoff wird mit seinem Klassennamen angegeben, also der Funktion, die er im Lebensmittel erfüllt. Danach folgt entweder der Name des Stoffes oder seine E-Nummer. Beide Schreibweisen sind gleichwertig.

Zwei Schreibweisen, ein Stoff: „Säuerungsmittel Citronensäure“ und „Säuerungsmittel E 330“.

Weitere häufige Klassennamen: Farbstoff, Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel, Emulgator, Verdickungsmittel, Geliermittel, Stabilisator, Säureregulator, Süßungsmittel, Geschmacksverstärker, Backtriebmittel, Überzugsmittel, Trennmittel.

Erfüllt ein Stoff mehrere Aufgaben, wird die Funktion genannt, die er in diesem Lebensmittel hauptsächlich hat. Finden Sie eine E-Nummer, notieren Sie deshalb immer auch den Klassennamen.

Die Nummernbereiche im Überblick

Die Nummern sind grob nach Gruppen geordnet. Die Einteilung ist nur eine Orientierung, denn einige Stoffe fallen aus dem Raster. Verlässlich ist der Klassenname auf der Packung.

Grobe Ordnung der E-Nummern
BereichÜberwiegend
E 100 – E 199Farbstoffe
E 200 – E 299Konservierungsstoffe
E 300 – E 399Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren
E 400 – E 499Verdickungs- und Geliermittel, Emulgatoren, Stabilisatoren
E 500 – E 599Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel
E 600 – E 699Geschmacksverstärker
E 900 – E 999Überzugsmittel, Gase, Süßungsmittel
ab E 1000weitere Stoffe, zum Beispiel modifizierte Stärken

Eine E-Nummer sagt nichts über die Herkunft

Ob ein Stoff aus der Natur stammt oder hergestellt wurde, lässt sich an der Nummer nicht ablesen. Ascorbinsäure (E 300) ist Vitamin C, Lecithine (E 322) werden zum Beispiel aus Soja oder Sonnenblumen gewonnen, Citronensäure (E 330) kommt auch in Zitrusfrüchten vor. Jeder Zusatzstoff wird vor seiner Zulassung auf europäischer Ebene bewertet, und für viele gelten Höchstmengen und Beschränkungen auf bestimmte Lebensmittel.

Diese Lesehilfe vergibt keine Bewertungen für einzelne Zutaten oder Zusatzstoffe. Sie erklärt nur, wo und wie sie auf der Packung stehen.

Pflichthinweise bei bestimmten Zusatzstoffen

Für einige Stoffe schreibt das EU-Recht zusätzliche Hinweise vor. Sie stehen meist in der Nähe der Zutatenliste oder der Bezeichnung:

  • „mit Süßungsmittel(n)“ oder „mit Zuckerart(en) und Süßungsmittel(n)“ bei gesüßten Lebensmitteln mit Süßungsmitteln,
  • „enthält eine Phenylalaninquelle“ bei Aspartam,
  • „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ bei mehr als 10 % zugesetzten mehrwertigen Alkoholen,
  • „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ bei sechs bestimmten Farbstoffen.

Zusatzstoffe bei loser Ware

Auch bei unverpackten Lebensmitteln, etwa an der Fleisch- oder Käsetheke, müssen bestimmte Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden. In Deutschland geschieht das mit kurzen Hinweisen wie „mit Konservierungsstoff“, „mit Farbstoff“ oder „geschwärzt“, oft auf einem Schild neben der Ware oder in einer Liste, die man sich zeigen lassen kann.

Was nicht als Zusatzstoff zählt

Aromen sind rechtlich keine Zusatzstoffe und tragen keine E-Nummer. Sie stehen als „Aroma“ in der Zutatenliste. „Natürliches Aroma“ bedeutet, dass die Aromastoffe aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen wurden. Heißt es „natürliches Vanillearoma“, müssen mindestens 95 % des Aromabestandteils aus Vanille stammen.

Auch Verarbeitungshilfsstoffe und Enzyme, die im fertigen Lebensmittel keine Funktion mehr haben, erscheinen nicht in der Zutatenliste. Und ein Hinweis wie „ohne Konservierungsstoffe“ bezieht sich nur auf diese eine Klasse; andere Zusatzstoffe können trotzdem enthalten sein.

Lesefrage: Welche Funktion hat der Stoff, und an welcher Stelle der Liste steht er? Zur Reihenfolge der Zutaten gibt es eine eigene Seite: So ist die Zutatenliste aufgebaut.